Versicherungen für Handwerker
Selbstständige Gewerbetreibende in Handwerksbetrieben (sie müssen auch in die Handwerksrolle eingetragen sein ) sind in der Rentenversicherung, und hierbei sind Alter und Einkommenshöhe völlig unerheblich. Für einen Personengesellschaft gilt, dass nur diejenigen Gesellschafter der Rentenversicherungspflicht unterliegen, die in ihrer Person die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllen.
Es besteht auch die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, allerdings erst nach Entrichtung von 216 Monatsbeiträgen. handwerkliche Nebengewerbe ohne Eintrag in die Handwerksrolle sind ncht versicherunspflichtig.
Weitere Infos sowie Informationen zu den Versicherungsbeiträgen finden Sie unter: www.deutsche-rentenversicherung.de
Posted by admin on Juni 30th, 2011 :: Filed under Allgemeines